Anwalt und Notar, Sursee, 041 921 10 15

Willkommen

FRANK Advokatur & Notariat ist eine Anwaltskanzlei mit Notariat in Sursee.

AUSBILDUNG

Andreas Frank
Notariatspatent des Kantons Luzern
Anwaltspatent des Kantons Luzern
Lizenziat der Rechtswissenschaften der Universität Zürich

BERUFLICHER WERDEGANG

Grundbuchbereinigung in der Gemeinde Pfaffnau
Juristischer Mitarbeiter bei der Schweizerischen Kreditanstalt in Zürich
Juristischer Mitarbeiter in der Rechtsabteilung der SUVA in Luzern
Seit Oktober 1988 als Rechtsanwalt und Notar tätig

NEBENBERUFLICHE TÄTIGKEITEN

Präsident Aufsichtskommission Kantonales Lehrerinnen- und Lehrerseminar Luzern
Stadtpräsident Sempach 1996 – 2008
Mitglied der Verwaltungskommission der Gebäudeversicherung des Kantons Luzern
Diverse Stiftungs- und Verwaltungsratsmandate

TÄTIGKEITSGEBIETE

Notariat
Erbrecht
Baurecht
Versicherungs- und Haftpflichtrecht
Gesellschaftsrecht
Verwaltungsrecht

TÄTIGKEITSARTEN

Beratend und forensisch
Vortragstätigkeiten
Anwalt und Notar, Sursee, 041 921 10 15

Geschichte der Kanzlei

Folgende Personen waren oder sind in der Kanzlei als Anwalt/Notar tätig:

Dr. Peter Ehret, Sursee, Kanton Luzern, Schweiz

Dr. Franz Wicki, Grosswangen, Sursee, Kanton Luzern, Schweiz
Franz Wicki Dr. Franz Wicki ist Mitglied des Luzerner Notarenverbands Mitglied Luzerner Anwaltsverband

Dr. Theo Fischer , Sursee, Kanton Luzern, Schweiz
Theo Fischer Theo Fischer

Andreas Frank, Sempach, Sursee, Kanton Luzern, Schweiz
Andreas Frank ist Mitglied des Luzerner Notarenverbandes Mitglied Luzerner Anwaltsverband Notarenregister des Kanton Luzerns



Die Ursprünge der heutigen Kanzlei sind in den dreissiger Jahren des letzten Jahrhunderts zu finden. Damals empfing Dr. Peter Ehret in seiner kleinen Wohnung an der Bärengasse 2 in Sursee seine ersten Klienten. Private, Kleingewerbler und Bauern bildeten den Hauptteil seines Klientenstammes. Seine fachliche Kompetenz und seine Integrität wurden jedoch bald darüber hinaus wahrgenommen. Sein langjähriger Einsitz im Verwaltungsrat der "Weltwoche" sind Ausdruck seines breiten Beziehungsnetzes. Die in den sechziger Jahren zusätzlich eingetretenen Herren, Dr. Theo Fischer und Dr. Franz Wicki, brachten die durch den Wirtschaftsaufschwung zusätzlich erforderlichen Kapazitäten. Die solide Arbeit der beiden neuen Partner in Advokatur und Notariat wurde allseits anerkannt und führte zu einer breiten regionalen Verankerung der Kanzlei. Nicht erstaunlich, dass die beiden Partner von der Bevölkerung über je drei Amtsperioden in den National- bzw. Ständerat delegiert wurden. 1988 trat der heutige Inhaber, Rechtsanwalt Andreas Frank, vorerst als Mitarbeiter von Dr. Theo Fischer in die Kanzlei ein. Seit dem Jahre 2010 ergänzt nun Frau Rechtsanwältin Aline Marty unser Team.

Auch die heutige Kanzleigemeinschaft (Anwaltskanzlei) versteht sich als regional verankerter Dienstleister. Es ist unser selbstverständliches Bestreben, unserer Klientschaft einen kompetenten und soliden Service in einem breiten juristischen Spektrum zu erbringen. Prozessuale Auseinandersetzungen stehen dabei nicht im Vordergrund. Wenn immer möglich sind wir bemüht, die berechtigten Anliegen unserer Klientschaft auf aussergerichtlichem Wege zu erfüllen. Falls dies nicht möglich ist, setzen wir mit voller Kraft die zur Verfügung stehenden prozessualen Mittel ein. Gerne bedienen wir Sie auch umfassend in allen notariellen Belangen. Wir freuen uns, neue Aufgaben anzupacken und Ihnen Wegbegleiter sein zu dürfen. Anwalt und Notar, Sursee, 041 921 10 15

Notarin und Notar

Anwälte und Gemeindeschreiber

Notarinnen und Notare im Kanton Luzern sind entweder Anwälte, die im Kanton Luzern ein Anwaltsbüro führen oder ständig in einem solchen tätig sind, oder patentierte, im Amte stehende Gemeindeschreiber bzw. vollamtliche, patentierte Gemeindeschreiber-Substituten.

Aufgaben

Aufgrund der Gesetzgebung des Bundes und des Kantons müssen verschiedene Rechtsgeschäfte und Tatsachenfeststellungen öffentlich beurkundet werden. Die öffentliche Beurkundung dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Beteiligten vor vorschnell getroffenen Vereinbarungen. Die im Kanton Luzern tätigen Notarinnen und Notare sind für sämtliche Beurkundungen im Kanton Luzern zuständig. Die notarielle Tätigkeit wird im Gesetz über die öffentlichen Beurkundungen sowie in der Verordnung über die öffentlichen Beurkundungen geregelt. Notare und Notarinnen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Notarinnen und Notare werden von der Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen beaufsichtigt.

Ausbildung und weitere Berufsvoraussetzungen

Anwaltsnotare und –notarinnen verfügen über einen juristischen Hochschulabschluss, haben ein Anwaltspraktikum absolviert und die Anwaltsprüfung bestanden. Gemeindeschreiberinnen und –schreiber verfügen über ein staatliches Fähigkeitszeugnis als Gemeindeschreiber oder Gemeindeschreiberin. Vorausgesetzt sind ausserdem das Bestehen der Notariatsprüfung, der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die Beeidigung als Notarin oder als Notar und Wohnsitz im Kanton Luzern. Zur Vorbereitung auf die Notariatsprüfung bietet die Hochschule Luzern – Wirtschaft einen Vorbereitungskurs an.

Notarielle Dienstleistungen

Eherecht

Eingetragene Partnerschaft

Erbrecht

Immobilien

Gesellschaftsrecht

Verschiedenes

 

 

 

 

 

 

Notarielle Dienstleistungen

Eherecht Eheverträge Öffentliche Inventare über die Vermögenswerte der Ehegatten Eingetragene Partnerschaft Vermögensverträge Erbrecht Testamente Erbverträge Erbauskauf- und Erbverzichtsverträge Willensvollstreckungen Immobilien Übertragung von Grundeigentum (Kauf, Schenkung, Tausch) Verträge über Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechte Verträge über Nutzniessungen und Wohnrechte Baurechtsverträge Stockwerkeigentumsbegründungen (inkl. Reglemente und Nutzungs- und Verwaltungs-ordnungen) Parzellierungen und Grundstücksvereinigungen Dienstbarkeitsverträge (wie z.B. Grenz- und Näherbaurechtsverträge) Pfandverträge (Grundpfandverschreibungen, Schuldbrieferrichtungen) Vorverträge Gesellschaftsrecht Gründung von Gesellschaften und Stiftungen (inkl. Gesellschafterverträge, Statuten, Stiftungsurkunden, Sacheinlageverträge, Gründungsberichte, usw.) Änderungen bei Gesellschaften und Stiftungen (Statuten, Kapital, Organe usw.) Fusionen Umwandlungen Auflösungen Verschiedenes Beglaubigung von Unterschriften, Kopien oder Übersetzungen Bürgeschaftsurkunden Eidestattliche Erklärungen Ziehungen Verpfründungsverträge Wechsel- und Checkproteste Beurkundung von Vorgängen und Zuständen Gemeinderschaftsverträge

Kontakt

Andreas Frank Andreas Frank, Rechtsanwalt und Notar bei FRANK Advokatur & Notariat, Sursee
Rechtsanwalt und Notar
FRANK Advokatur & Notariat
Vierherrenplatz 1
6210 Sursee
041 921 10 15
anwaelte@frankadnot.ch
www.frankadnot.ch
Lizenziat der Rechtswissenschaften der Universität Zürich, sowie Anwaltspatent und Notariatspatent des Kantons Luzern